Unterlagen einreichen was Sie wissen müssen
Damit wir alle gegen sie erhobenen Vorwürfe richtig prüfen können benötigen wir von Ihnen den Ihnen zugestellten Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid und ganz wichtig, eine anwaltliche Vollmacht von Ihnen. (In diesem Zusammenhang weisen wir noch einmal darauf hin, dass wir selbst keine Rechtsberatung anbieten, sondern dieses Portal mit Fachanwalt für Verkehrsrecht zusammenarbeitet, die die rechtliche Prüfung vornehmen).
Vor dem einreichen der Unterlagen prüfen Sie bitte folgende Kriterien:
Kriterium 1:
Sie müssen einen Anhörungsbogen erhalten haben und noch keine Bußgeldbescheid.
Kriterium 2:
Sie haben bereits einen Bußgeldbescheid erhalten dessen Einspruchsfrist, die mit dem Zustellungsdatum auf dem gelben Zustellungsumschlag beginnt, ist noch nicht abgelaufen.
Ist weder Kriterium 1 noch Kriterien 2 erfüllt, sind wir meist nicht in der Lage, Ihnen Hilfestellung zur Hilfestellung zu leisten.
Wie geschieht nun das einreichen der Unterlagen bei uns bitte folgen Sie folgenden drei Schritten:
1. Bitte beantworten Sie zunächst die obigen Fragen.
2. Nachdem die Daten aus den folgenden Fragen von uns bei uns eingegangen sind, erhalten Sie zusätzlich eine Vollmacht als Vordruck.
3. Die Vollmacht müssen sie, im Original zusammen mit den anderen Unterlagen an uns per Post übersenden.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Dann geben Sie uns bitte diese Information.
Mit einem Bußgeldbescheid sind erfahrungsgemäß auch über Verwaltungsgebühren und Auslagen bei den Bußgeldbehörden verbunden. Diese Verfahrenskosten die in der Regel 30 € nicht überschreiten, kann ihnen eine bestehende Rechtsschutzversicherung erstatten, dies wird auch dann erstattet, wenn ihr Bußgeldverfahren nicht eingestellt werden sollte. Weiter ist es möglich, dass sich bei den Akten bzw. in der Akte des Bußgeldverfahrens zunächst keine Formfehler oder offensichtliche Mängel finden lassen, was die mit uns zusammenarbeitenden Vertragsanwälte oft dazu veranlasst, spezielle Gutachten oder Sachverständige zu Ihrem Fall zu beauftragen, was ebenfalls von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung übernommen werden kann.
Weiter ist es oft möglich, einen gerichtlichen Vergleich zu erzielen, wenn ein Fahrverbot droht, oder wenn es gilt unerwünschte Punkte abzuwenden. Auch derartige gerichtliche Vergleiche, werden von einer Rechtsschutzversicherung übernommen.
Ebenfalls arbeiteten wir mit Prozessfinanzierern zusammen, die Kosten bzw. Teile davon übernehmen können.
Bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung, ist es ratsam, dass Sie selbst sich einen eigenen Überblick, über die rechtlichen Vertragsbedingungen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung verschaffen.